Das Wahlarzt System

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Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag mit der Sozial- versicherung (z.B. GKK, BVA, KFL).

Damit unterliegt der Wahlarzt auch keinen sonst zwischen Krankenkassen und Vertrags- ärzten vereinbarten Beschränkungen in der Patientenversorgung.

Andererseits kann der Wahlarzt seine erbrachten Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Honorare werden also direkt zwischen Patient und Arzt verrechnet.
Nach §131 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz besteht jedoch ein Recht auf Kostenersatz durch Ihre Kasse.

Die Höhe des Betrages der rückerstattet wird,richtet sich danach,wieviel Ihre Kasse bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes zu bezahlen gehabt hätte.Maximal 80 % dieses Betrages werden refundiert.Dabei gibt es Unterschiede unter den verschieden Kassen,aber auch von Bundesland zu Bundesland.

Bitte beachten Sie dabei, dass eine Rückerstattung in der Regel nur dann erfolgt, wenn Sie im gleichen Quartal keinen Kassenarzt der gleichen Fachrichtung in Anspruch genommen habe.

Einen Großteil dieser bürokratischen Hürden können wir Ihnen abnehmen – Sie müssen lediglich die bezahlte Honorarnote mit den von uns für Sie vorbereiteten Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Rezepte von Wahlärzten werden von der Apotheke im Übrigen wie Kassenrezepte behandelt.